Die Kölsch-Konvention
Die Kölsch-Konvention: Kölsch ist eine Kölner Bierspezialität! Aber darf man es auch woanders brauen? Oft hört man, dass überall dort, wo man den Kölner Dom noch sieht, Kölsch gebraut werden darf. Hört sich gut an, ist aber falsch.

Kölsch steht für einen besonderen Schutz der EU, die unserer obergärigen Spezialität das Siegel „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) verliehen hat. Demnach darf Kölsch nur in Köln gebraut werden. Grundlage für diesen Schutz ist die Kölsch-Konvention.
Kölsch ist die einzige Sprache, die man trinken kann.

Kölsch-Konvention garantiert einzigartige Qualität
Die Kölsch-Konvention ist auch Grundlage für die einzigartige Qualität und den besonderen Charakter von Kölsch. Sie wurde am 6. März 1986 von den Kölner Brauern verabschiedet. Gemäß dieser Konvention müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden: Kölsch muss obergärig sein. Zudem muss es eine helle Farbe aufweisen und filtriert werden. Ein ausgeprägter Hopfencharakter ist essenziell für den typischen Geschmack von Kölsch.
Ausnahme von der Regel
Kölsch muss in Köln gebraut werden. Eine Ausnahme bilden Brauereien außerhalb des Stadtgebiets von Köln, die bereits vor Inkrafttreten der Konvention Kölsch-hergestellt haben. Doch die werden immer weniger. Derzeit gibt es nur noch zwei.
Kölsch und die Kölschstange
Zusätzlich verpflichten sich die Brauer, Kölsch ausschließlich in der traditionellen Kölsch-Stange auszuschenken. Dabei handelt es sich um die 0,2-Liter-Gläser. Diese Tradition trägt zum authentischen Genuss von Kölsch bei und macht das Trinken zu einem echten Erlebnis.


Tradition und Qualität vereint
Die Kölsch-Konvention ist weit mehr als eine rechtliche Vereinbarung – sie ist ein Bekenntnis zur Brautradition und zur hohen Qualität, die Kölsch auszeichnet. Sie verbindet die jahrhundertealte Kunst des Bierbrauens mit modernen Ansprüchen und sorgt dafür, dass jeder Schluck Kölsch ein Stück Kölner Lebensfreude in sich trägt.