Die Kölsch-Konvention
Die Kölsch-Konvention: Wo darf eigentlich Kölsch gebraut werden? Überall dort, wo man den Kölner Dom noch sieht oder wo Kölsch gebraut wird? Das klingt nachvollziehbar, ist aber falsch. Wo Kölsch gebraut werden kann, legt die Kölsch-Konvention fest.
Kölsch ist die einzige Sprache, die man trinken kann.
Man sagt: Kölsch ist die einzige Sprache, die man trinken kann. Stimmt! Und Kölsch steht unter einem besonderen Schutz. Denn die EU hat unserer obergärigen Spezialität das Siegel „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) verliehen. Damit darf Kölsch nur in Köln gebraut werden.
Grundlage für den Schutz einer einzigartigen Qualität
Die Grundlage für den Schutz, die einzigartige Qualität und den besonderen Charakter von Kölsch bildet die Kölsch-Konvention, die am 6. März 1986 von den Kölner Brauern verabschiedet wurde. Gemäß dieser Konvention müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein:
Kölsch muss obergärig sein. Zudem muss es eine helle Farbe aufweisen und darf nicht naturtrüb sein, sondern muss filtriert sein. Ein ausgeprägter Hopfencharakter ist essenziell für den typischen Geschmack von Kölsch.
Kölsch darf nur in Köln gebraut werden
Ein weiteres wichtiges Merkmal ist, dass Kölsch ausschließlich in Köln gebraut werden darf. Eine Ausnahme bilden Brauereien außerhalb des Stadtgebiets von Köln, die bereits vor Inkrafttreten der Konvention Kölsch hergestellt haben. Doch die werden immer weniger. Derzeit gibt es nur noch zwei.
Kölsch und die Kölschstange
Zusätzlich verpflichten sich die Brauer, Kölsch ausschließlich in der traditionellen Kölsch-Stange auszuschenken. Dabei handelt es sich um die 0,2-Liter-Gläser. Diese Tradition trägt zum authentischen Genusserlebnis von Kölsch bei und macht das Trinken zu einem echten Erlebnis.